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   BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11   

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https://dejure.org/2011,15545
BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11 (https://dejure.org/2011,15545)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - 3 StR 134/11 (https://dejure.org/2011,15545)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 3 StR 134/11 (https://dejure.org/2011,15545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einheitsjugendstrafe ist aufgrund fehlender den Strafurteilen zugrunde liegender Sachverhalte aufzuheben; Aufhebung einer Einheitsjugendstrafe aufgrund fehlender den Strafurteilen zugrunde liegender Sachverhalte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31
    Aufhebung einer Einheitsjugendstrafe aufgrund fehlender den Strafurteilen zugrunde liegender Sachverhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11
    Verwirklicht der Täter einer sexuellen Nötigung - wie hier - das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, so ist die Tat in der Urteilsformel als Vergewaltigung zu bezeichnen, denn sowohl der Gesetzestext als auch die Überschrift heben mit diesem Begriff die mit einem Eindringen in den Körper verbundene Begehungsweise besonders hervor (BGH, Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 94/00, NStZ-RR 2000, 357; Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NJW 1998, 2987).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99

    Verspätete Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11
    Die diesen beiden Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte teilt das Landgericht indes nicht mit, obwohl es hierzu gehalten war, um die revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99, StV 1999, 661; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 31 Rn. 62 f.).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Tenorierung bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - 3 StR 134/11
    Verwirklicht der Täter einer sexuellen Nötigung - wie hier - das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, so ist die Tat in der Urteilsformel als Vergewaltigung zu bezeichnen, denn sowohl der Gesetzestext als auch die Überschrift heben mit diesem Begriff die mit einem Eindringen in den Körper verbundene Begehungsweise besonders hervor (BGH, Beschluss vom 30. März 2000 - 4 StR 94/00, NStZ-RR 2000, 357; Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NJW 1998, 2987).
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